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Frankenschnellweg

EU-Gerichtshof bestätigt BN-Sicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

28.11.2016

Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat am 24. November 2016 die Position des BUND Naturschutz in der Auseinandersetzung um den umstrittenen kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg bestätigt.

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Frankenschnellweg ist sehr erfreulich. Unsere immer wieder vorgetragene Rechtsansicht, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenprojekt erforderlich sei, wurde klar bestätigt. Gleichzeitig ist der bayerische Gesetzgeber aufgerufen, das bayerische Straßen- und Wegegesetz zu ändern und europagerecht auszugestalten. Erfolgt dies nicht, könnte Deutschland im Endergebnis zu Strafzahlungen verurteilt werden, die vom Freistaat Bayern zu tragen wären", so BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner.

„Dieses Urteil wird uns auch bei anderen umweltzerstörenden Straßenbauprojekten helfen, da bei vielen Straßenneuplanungen in Bayern nun die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt besser geprüft werden müssen und eine etwaige mangelhafte Überprüfung von den Umweltverbänden vor Gericht gerügt werden kann," so BN-Landesbeauftragter Richard Mergner.

Das Urteil ändere aber nichts daran, dass der BUND Naturschutz weiterhin versuchen werde, zeitnah einen tragfähigen Kompromiss mit der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern zu finden, um die Belastungen der Nürnberger Bevölkerung durch den Verkehr auf ein mögliches Minimum zu reduzieren.

Aktuelle Situation

Die Stadt Nürnberg setzt seit Jahrzehnten zur Vermeidung der immer wieder in Stoßzeiten auftretenden Staus am Frankenschnellweg auf einen kreuzungsfreien Ausbau, welcher den Steuerzahler mit 500 Mio. Euro belasten würde.

Der BUND Naturschutz und das Bündnis gegen den Frankenschnellweg bekämpfen die Planung, weil sie zu mehr Transitverkehr durch die Stadt, zu mehr gesundheitsschädlichen Abgasen und Lärm und zu einem Verkehrskollaps in der Innenstadt beitragen würde.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Tunnelröhre und der riesigen Viadukte auf dem Tunneldeckel hat der BUND Naturschutz Klage eingereicht. Die Klage gegen das Bauvorhaben wird finanziell und fachlich unterstützt vom Bündnis gegen den Frankenschnellweg, dem Verkehrsclub Deutschland, dem Nürnberger Energiewendebündnis, dem Verein zum Schutz des Rednitztals und von Privatleuten.

In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Ansbach die BN-Klage ab. Dem beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) eingereichten Antrag auf Zulassung der Beschwerde wurde 2015 stattgegeben.

Zuletzt bestätigte der VGH die Rechtsansicht des BUND Naturschutz und eines Privatklägers, dass im Genehmigungsverfahren europäisches Recht möglicherweise unterlaufen und damit eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen wurde. Zur Klärung wurde der Sachverhalt vom VGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Dieser hat nunmehr seine Auslegung des europäischen Rechts dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof mitgeteilt. Aufgrund dieser Rechtsauslegung muss nun der BayVGH entscheiden, wie das Verfahren fortgeführt wird, wenn es nicht zuvor zu einem Vergleich kommt.