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Frankenschnellweg-Ausbau vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Am Donnerstag, 21.3.2024, fand die Verhandlung der BN-Klage gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof statt. Die Verhandlung fand allerdings wegen Bauarbeiten beim VGH in einem Saal des Verwaltungsgerichts München statt.

26.03.2024

Allen, die aus Nürnberg angereist sind und den BN moralisch unterstützt haben, danken wir an dieser Stelle, ebenso den BN-Aktiven aus München, die die Presseaktion morgens vor dem Gericht bereicherten. Tina Wenzel vom Bayerischen Rundfunk war da und hat fotografiert. Die Aktion lief kurz danach schon über den BN-Twitter-Kanal und auch ein Beitrag beim BR war zeitnah online.

Klimaschutz kein relevantes Thema fürs Gericht

Gleich zu Beginn wartete die Vorsitzende Richterin Judith Müller mit einer Überraschung auf: Das Thema Klassifizierung des Frankenschnellwegs erklärte sie als erledigt. Sie begründete dies mit dem Zwischenbeschluss des früheren Vorsitzenden Richters Dr. Allesch in der ersten Verhandlung unserer Klage beim VGH (das war 2015!). Der stellte damals fest, die Einstufung als Kreisstraße wäre wohl in Ordnung. Die von uns weiterhin als fehlerhaft bewertete Klassifizierung als Kreisstraße wurde deshalb diesmal gar nicht verhandelt. Sollte der BN abgewiesen werden, könnte diese Frage Thema einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht sein (sofern der BN diesen Weg beschreitet und dort zugelassen würde).

Auch der Klimaschutz wurde zu unserer Überraschung nur sehr kurz verhandelt, da dieses Thema für das Gericht bereits abschließend geklärt sei. Man habe sich aufgrund des VCD-Antrags auf Zulassung der Berufung mit dem Thema Klima befasst und sei dabei zu dem Schluss gekommen, dass der Klimaschutz in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht behandelt werden musste. Begründet wird dies damit, dass das Bundesklimaschutzgesetz erst 2019 in Kraft trat. Der sogenannte Scopingtermin zur Festlegung des Untersuchungsumfangs bei der Umweltverträglichkeitsprüfung hat aber bereits 2015 stattgefunden. Nach Ansicht des Gerichts durfte daher in der UVP altes Recht angewandt werden (welches die Betrachtung der Auswirkungen auf das Klima nicht vorschrieb). Auch Klima wäre damit eventuell Thema einer Revision. Denn eine bewusst vorzeitige Terminierung solch eines Scopings bei zu erwartender Gesetzesnovelle, um noch das alte Recht anwenden und damit das neue aushebeln zu können, halten wir für rechtswidrig.

Verkehrsmodelle und daraus resultierende Prognosen für Lärm und Luftschadstoffe

Intensiv diskutiert wurde hingegen die Verkehrsmodell-Anwendung und das Thema Verkehrsprognose. Hier haben unsere Gutachter Wulf Hahn und Prof. Harald Kipke (Technnische Hochschule Ohm) mithilfe von Rechtsanwalt Wagner (Vertreter des Privatklägers) und Rechtsanwalt Dr. Lehners (Vertreter des BUND Naturschutz) sowie der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner sehr klar die fehlerhafte Anwendung des sogenannten DIVAN-Modells dargelegt. Ob das Gericht diesen Punkt als ausreichend ansieht, um die Klagen des BN und des Privatklägers Prof. Wilde als berechtigt zu bewerten, ist nicht einschätzbar.

Das Thema Lärm wurde insbesondere aufgrund der Klage des betroffenen Anwohners Prof. Wilde auch debattiert. Der Landesanwalt Niese musste für die Beklagte eine Protokollnotiz abgeben, wonach westlich der Jansenbrücke zuerst der Lärmschutz neu gebaut sein muss, bevor Baumaßnahmen an der Straße beginnen dürfen. Dies schafft zwar keine Rechtswidrigkeit des von uns angegriffenen Ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses, verteuert aber die Maßnahme, weil die bislang auf acht Jahre (!) geschätzte Bauzeit dadurch voraussichtlich um einige Monate verlängert wird.

Intensiv behandelt wurde auch noch das Thema Stickoxide, die im betrachteten Zeitraum in Nürnberg oft die geltenden Grenzwerte überschritten. Ob unsere Kritikpunkte hier ausreichen, wird sich zeigen.

Ende der Verhandlung, aber noch kein Urteil

Die Verhandlung endete um ca. 16 Uhr. Der für den Folgetag angesetzte zweite Verhandlungstag wird nicht benötigt und wurde daher aufgehoben. Das Gericht will nun noch einige der komplexen Fragen klären und innerhalb von 14 Tagen den Tenor des Urteils mitteilen. Dann wissen wir, welchen Erfolg unsere Klage in der zweiten Instanz hatte. Die schriftliche Urteilsbegründung ist erst einige Monate später zu erwarten.

Wir hoffen, dass das Dinosaurierprojekt nun endlich stirbt!